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Support- und Wartungsvereinbarung mit Panduit

Datum des Inkrafttretens: 1. August 2017

Diese Support- und Wartungsvereinbarung (die „Vereinbarung“) tritt am 1. August 2017 in Kraft und gilt für sämtliche Endnutzer, die bei Panduit jährlich bereitgestellte Support- und Wartungsdienstleistungen für die lizenzierte Software erwerben. Diese Vereinbarung beschreibt die technischen Support- und Produktwartungsdienstleistungen, die Panduit ihren Endnutzern während des Zeitraums bereitstellt, für den die anwendbare jährliche Support- und Wartungsgebühr gezahlt wurde.

1. Begriffsbestimmungen.

    1.1. „Anerkannte Quelle“ bezeichnet entweder Panduit, einen von Panduit zertifizierten Partner für Software oder einen Dritten, den Panduit zur Weiterveräußerung der lizenzierten Software sowie der Support- und Wartungsdienstleistungen von Panduit ermächtigt hat.

    1.2. „Jährliche Support- und Wartungsgebühr“ bezeichnet die Gebühr, deren Zahlung der Endnutzer im Austausch gegen die Bereitstellung der Support- und Wartungsdienstleistungen für die lizenzierte Software von Panduit für einen Zeitraum von 12 Monaten zugestimmt hat.

    1.3. „Dokumentation“ bezeichnet die Produktbeschreibung (einschließlich Merkmalen und Funktionen), die Benutzerhinweise und das Benutzerhandbuch für die lizenzierte Software, die von Panduit veröffentlicht und gelegentlich aktualisiert werden.

    1.4. „Endnutzer“ bezeichnet das Unternehmen, das bei einer anerkannten Quelle Support- und Wartungsdienstleistungen erworben hat.

    1.5. „Endnutzerlizenz“ oder „EULA“ bezeichnet die Standardversion der Endnutzer-Lizenzvereinbarung (End User License Agreement, EULA) von Panduit, in deren Rahmen die Endnutzer eine Lizenz für die lizenzierte Software in der von Panduit jeweils veröffentlichten und geänderten Form erhalten haben.

    1.6. „Hardware“ bezeichnet die Elektronik- und Datenkommunikationsprodukte sowie sonstige Produkte von Panduit, die Panduit herstellt und/oder vertreibt, einschließlich zugehörender Firmware.

    1.7. „Lizenzierte Software“ oder „Software“ bezeichnet die maschinenlesbare Objektcodeversion der Software, für die der Endnutzer eine Lizenz erhalten hat.

    1.8. „Panduit“ bezeichnet Panduit Corp. sowie sämtliche Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen von Panduit.

    1.9. „Patches“ bezeichnet etwaige Bugfixes, Fehlerbehebungen sowie geringfügige Erweiterungen der vorhandenen Funktionen der lizenzierten Software. 

    1.10. „Updates“ bezeichnet etwaige Modifikationen und Leistungsverbesserungen der lizenzierten Software sowie sonstige geringfügige Änderungen ihrer Merkmale, die für die Behebung geringfügiger Probleme oder sonstiger Widersprüchlichkeiten zwischen der Software und der Dokumentation notwendig sind.

    1.11. „Upgrades“ bezeichnet etwaige Erweiterungen oder neue Releases der lizenzierten Software, welche die Produktmerkmale und die Hauptfunktionen der lizenzierten Software in erheblichem Umfang ergänzen, erweitern oder erhöhen, ohne die vorhandenen Merkmale oder Funktionen wesentlich zu verändern.

    1.12. „Support- und Wartungsdienstleistungen“ bezeichnet technische Support- und Wartungsdienstleistungen für die lizenzierte Software, die den Endnutzern bereitgestellt werden.

2. Support und Wartung. Unter der Voraussetzung, dass der Endnutzer die anwendbare jährliche Support- und Wartungsgebühr zahlt und die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält, stellt Panduit folgende Support- und Wartungsdienstleistungen für die lizenzierte Software bereit:

    2.1. Telefon-, Website- und E-Mail-Support. Panduit stellt dem Endnutzer im Installationsland des Endnutzers von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Ortszeit mit Ausnahme staatlich anerkannter Ruhetage Telefon-, Website- und E-Mail-basierten Support im Umfang von bis zu vierzig (40) Stunden monatlich bereit. Ein solcher Telefon-, Website- und E-Mail-Support beinhaltet die Möglichkeit, ein Mitglied des technischen Kundendiensts von Panduit zu konsultieren, das dem Endnutzer Hilfestellung hinsichtlich der Leistung, der Funktionen und der Merkmale der lizenzierten Software wie in der Dokumentation dargelegt bieten wird. Der technische Kundendienst von Panduit sendet dem Endnutzer binnen eines (1) Werktags, nachdem Panduit eine Supportanfrage des Endnutzers per Telefon, über die Website oder per E-Mail erhalten hat, eine Antwort per E-Mail zu, um den Erhalt einer solchen Anfrage zu bestätigen. Für die Bearbeitung jeder per Telefon, über die Website oder per E-Mail erhaltenen Anfrage wird ein Minimum von 0,5 Stunden angerechnet.

    Für technische Unterstützung im Zusammenhang mit der lizenzierten Software erreichen Sie Panduit wie folgt:

         Telefon: Nord- und Lateinamerika: (866) 721-5302

                      EMEA und Asien-Pazifik: +44 (0) 1291 674 661

         E-Mail: systemsupport@panduit.com

         Websites: www.panduit.com/pim für SmartZone

    2.2. Patches, Updates und Upgrades.  Panduit stellt dem Endnutzer sämtliche Patches, Updates und Upgrades für die lizenzierte Software bereit, die von allgemeinem Interesse sind und im Hinblick auf welche Panduit angekündigt hat, dass sie den Endnutzern allgemein im Rahmen des Standardangebots von Panduit für die Support- und Wartungsdienstleistungen ohne zusätzliche Gebühren bereitgestellt werden. Sämtliche Patches, Updates und Upgrades gelten bei ihrer Lieferung als akzeptiert und werden gemäß den EULA und dieser Vereinbarung als lizenzierte Software behandelt. Die Endnutzer tragen die Verantwortung für die Anwendung und/oder die Installation sämtlicher Patches, Updates und Upgrades der lizenzierten Software gemäß der von Panduit bereitgestellten Installationsanleitung. Sollte der Endnutzer für die Installation eines Upgrades der Software oder die Anwendung eines Patches oder eines Updates mehr als vier (4) Stunden Support- und Wartungsdienstleistungen anfordern oder benötigen, so werden solche Support- und Wartungsdienstleistungen dem Endnutzer gemäß dem jeweils geltenden üblichen Stundensatz von Panduit in Rechnung gestellt. Bei der Bereitstellung eines Updates oder eines Upgrades gemäß dieser Vereinbarung stellt Panduit für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach der Bereitstellung des neuen Updates oder Upgrades weiterhin Support für die frühere Version der lizenzierten Software bereit. Nach dieser Frist ist Panduit nicht mehr verpflichtet, für die frühere Version Wartung oder Support bereitzustellen, sofern nichts Abweichendes beidseitig schriftlich vereinbart wurde.

3. Ausschlüsse aus den Support- und WartungsdienstleistungenFolgendes ist in den gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellten Support- und Wartungsdienstleistungen NICHT enthalten:

    3.1. Support vor Ort. Vor-Ort-Dienstleistungen können von Panduit nach alleinigem Ermessen von Panduit erbracht werden. Für solche Dienstleistungen fallen zusätzliche Servicegebühren an, die in einer Leistungsbeschreibung (Statement of Work) festgelegt werden.

    3.2. 24-Stunden-Support. 24-Stunden-Support ist gegen eine zusätzliche Gebühr ausschließlich bei Störungen der Prioritätsstufe 1 verfügbar. Eine „Störung der Prioritätsstufe 1“ wird als die Nichtausführbarkeit der Software bei fehlender Möglichkeit eines Workarounds definiert.

    3.3. Die Support- und Wartungsdienstleistungen werden ausschließlich für die lizenzierte Software und nicht für neue Softwareprodukte, neue Softwaremodule oder neue oder alternative Betriebsumgebungen bereitgestellt. Der Support und die Upgrades für solche neuen Softwareprodukte oder -module oder solche neuen oder alternativen Betriebsumgebungen werden ausschließlich nach der Vereinbarung separater Gebühren und Geschäftsbedingungen bereitgestellt.

    3.4. Dienstleistungen, die aufgrund einer Neukonfiguration, eines Missbrauchs oder einer Änderung der lizenzierten Software durch den Endnutzer oder sonstige Personen erforderlich sind.

    3.5. Dienstleistungen, die für die Entfernung, die Installation und/oder die Konfiguration von Hardware erforderlich sind.

    3.6. Dienstleistungen, die aufgrund eines Ausfalls oder einer Unterbrechung der Stromversorgung, aufgrund eines Unfalls oder aus einem sonstigen Grund erforderlich sind, der nicht im Zusammenhang mit der lizenzierten Software steht, insbesondere aufgrund von Problemen oder Störungen im Zusammenhang mit dem Netzwerk oder der Datenbank des Endnutzers, Softwareprodukten Dritter und/oder der Hardware des Endnutzers, einem Bedienungsfehler oder einer fahrlässigen Handlung oder einem vorsätzlichen Missverhalten des Endnutzers.

    3.7. Implementierungen, Installationen, Schulungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit technischer Integration sind ebenfalls aus der umfassenden jährlichen Wartungsvereinbarung ausgeschlossen, können jedoch von Panduit separat angeboten werden.

 

4. Pflichten des Endnutzers. Der Endnutzer hat zwei Ansprechpartner zu benennen, die als einzige Personen die Autorisierung erhalten, Panduit Supportanfragen oder sonstige Anfragen im Zusammenhang mit den Support- und Wartungsdienstleistungen einzureichen. Der Endnutzer trägt die Verantwortung dafür, dass Panduit von etwaigen vom Endnutzer festgestellten wesentlichen Störungen, Fehlfunktionen oder Fehlern der lizenzierten Software in Kenntnis gesetzt wird, dass die von Panduit jeweils veröffentlichten Verfahren für die Feststellung häufig auftretender Probleme, die Problemanalyse und Serviceanfragen befolgt werden, insbesondere die Verfahren für das Testen und Verifizieren etwaiger dokumentierter und reproduzierbarer Fehler der lizenzierten Software, und dass Panduit eine Beschreibung des Problems sowie der Umstände, unter denen das Problem aufgetreten ist, bereitgestellt werden. Sämtliche solche Fehlerberichte sind als vertrauliche Informationen von Panduit zu behandeln. Der Endnutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Aufstellung von Verfahren, die nicht Teil der lizenzierten Software sind und der Rekonstruktion verlorener oder geänderter Dateien, Daten oder Programme dienen, insoweit er es für erforderlich hält, sowie für die Durchführung etwaiger solcher Rekonstruktionen. Der Endnutzer erkennt an, dass seine Unterlassung, etwaige von Panduit bereitgestellte Patches, Updates und Upgrades unverzüglich zu implementieren, zum Verlust der Ausführbarkeit der lizenzierten Software oder zu ihrer Nichtkonformität mit der Dokumentation sowie zu einer sonstigen Nichtigkeit etwaiger in der EULA festgelegten Gewährleistungen und/oder Freistellungen führen könnte. Der Endnutzer trägt die alleinige Verantwortung für etwaige Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung der lizenzierten Software mithilfe einer Ausrüstung, die von der in der Dokumentation genannten speziellen Ausrüstung abweicht.

 

5. Laufzeit, Kündigung und Wiederbereitstellung.

    5.1. Die aus dieser Vereinbarung hervorgehenden Pflichten von Panduit im Zusammenhang mit den Support- und Wartungsdienstleistungen erlangen an dem Datum Gültigkeit, an dem Panduit die jährliche Support- und Wartungsgebühr erhält, und bleiben für die Erstlaufzeit von 12 Monaten (die „Erstlaufzeit“) gültig. 

    5.2. Sollte Panduit die jährliche Support- und Wartungsgebühr des Endnutzers vor dem Ablauf der jeweiligen Laufzeit erhalten, so stellt Panduit die Support- und Wartungsdienstleistungen automatisch für den anschließenden Zeitraum von einem (1) Jahr (jeweils „Laufzeitverlängerung“) bereit, es sei denn, eine der Parteien setzt die jeweils andere Partei mindestens dreißig (30) Tage vor dem letzten Tag der jeweiligen Laufzeit schriftlich von ihrer Absicht in Kenntnis, die Vereinbarung nicht zu verlängern.

    5.3. Die Support- und Wartungsdienstleistungen unterliegen während einer solchen Laufzeitverlängerung der für die lizenzierte Software geltenden Support- und Wartungsvereinbarung von Panduit, die zum Zeitpunkt einer solchen Verlängerung in Kraft war, und für die Support- und Wartungsdienstleistungen fällt während einer solchen Laufzeitverlängerung die jeweils geltende jährliche Support- und Wartungsgebühr an. Die jährliche Support- und Wartungsgebühr wird jährlich erhöht, wobei eine solche Erhöhung maximal fünf Prozent (5 %) der jährlichen Support- und Wartungsgebühr des Vorjahres betragen darf. Panduit wird dem Endnutzer mindestens sechzig (60) Tage vor der Erhöhung der Gebühr eine Mitteilung über eine solche Erhöhung zukommen lassen.

    5.4. Die jährlichen Support- und Wartungsgebühren werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Panduit behält sich das Recht vor, die Bereitstellung der Support- und Wartungsdienstleistungen auszusetzen, sollte die Zahlung der jährlichen Support- und Wartungsgebühr mehr als dreißig (30) Tage überfällig sein oder sofern der Endnutzer eine Bedingung dieser Vereinbarung oder der EULA verletzt haben sollte. Panduit behält sich das Recht vor, keine Support- und Wartungsdienstleistungen für etwaige neue Softwareprodukte anzubieten.

    5.5. Der Endnutzer darf die Support- und Wartungsdienstleistungen während der Erstlaufzeit oder während einer Laufzeitverlängerung aus beliebigen Gründen kündigen, indem er Panduit eine Kündigung unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen zukommen lässt; in einem solchen Fall steht dem Endnutzer jedoch keine Rückerstattung etwaiger im Voraus gezahlter jährlicher Support- und Wartungsgebühren zu. Der Endnutzer hat die Kündigung der Support- und Wartungsdienstleistungen an systemsupport@panduit.com zu senden. 

    5.6. Der Endnutzer darf die Support- und Wartungsdienstleistungen kündigen, wenn Panduit eine wesentliche Bedingung dieser Vereinbarung verletzt haben sollte und eine solche Verletzung dreißig (30) Tage nach einer schriftlichen Mitteilung immer noch besteht; in einem solchen Fall steht dem Endnutzer als einzige und ausschließliche Abhilfe die Rückerstattung eines Betrags zu, der dem Anteil der aktuellen jährlichen Support- und Wartungsgebühr für die Restlaufzeit entspricht (für die Berechnung des Anteils stellt die Anzahl der verbleibenden Monate der Restlaufzeit den Zähler und die Zahl 12 den Nenner dar) (die „Rückerstattung“).

    5.7. Panduit ist berechtigt, die Bereitstellung der Support- und Wartungsdienstleistungen für den Endnutzer jederzeit vorbehaltlich der im vorstehenden Abschnitt 5.6. festgelegten Rückerstattung einzustellen, sofern Panduit beschließen sollte, die Support- und Wartungsdienstleistungen den Endnutzern von Panduit allgemein nicht mehr anzubieten. Panduit ist berechtigt, die Bereitstellung der Support- und Wartungsdienstleistungen ohne Rückerstattung einzustellen, sofern der Endnutzer eine wesentliche Bedingung dieser Vereinbarung verletzt haben sollte und eine solche Verletzung dreißig (30) Tage nach einer schriftlichen Mitteilung immer noch besteht.

    5.8. Sollte der Endnutzer während der Erstlaufzeit oder während einer Laufzeitverlängerung zusätzliche Lizenzen und/oder sonstige Softwareprodukte (zum Beispiel kundenspezifische Anpassungen, Module, Integrationen der Software usw.) erwerben, so ist Panduit nicht verpflichtet, für eine solche zusätzliche lizenzierte Software Support- und Wartungsdienstleistungen bereitzustellen, bis der Endnutzer Panduit die jährlichen Support- und Wartungsgebühren für die zusätzliche lizenzierte Software anteilig für die restlichen Monate der jeweiligen Laufzeit gezahlt hat. Der anteilige Betrag wird am Datum des Wirksamwerdens der Bestellung und der Zahlung für die zusätzliche lizenzierte Software fällig und ist vom Endnutzer im Voraus zu zahlen.

    5.9. Panduit behält sich das Recht vor, etwaige Dienstleistungen in Rechnung zu stellen, die sich als gemäß Abschnitt 3 ausgeschlossene Dienstleistungen oder etwaige technische Supportdienste einstufen lassen, die nicht Teil des Umfangs der im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Support- und Wartungsdienstleistungen oder damit nicht verbunden sind. Solche Dienstleistungen werden nach den jeweils geltenden Gebühren von Panduit für Zeitaufwand und Material oder gegebenenfalls nach dem jeweils geltenden Stundensatz von Panduit abgerechnet. Sofern Panduit in den Räumlichkeiten des Endnutzers Vor-Ort-Dienstleistungen erbringt, so hat der Endnutzer die tatsächlichen Panduit anfallenden Reise- und Unterkunftskosten und Auflagen in zumutbarer Höhe zu zahlen. Sollte Panduit nicht in der Lage sein, das Problem binnen einer zumutbaren Zeit aus der Ferne zu beheben, so kann Panduit nach eigenem Ermessen Personal zu den Räumlichkeiten des Endnutzers senden, um das Problem vor Ort zu beheben. Vor der Inanspruchnahme der Vor-Ort-Dienstleistungen von Panduit muss eine Leistungsbeschreibung ausgefüllt und unterzeichnet werden.

    5.10. Panduit ist berechtigt, verfallene oder gekündigte Support- und Wartungsdienstleistungen nach eigenem Ermessen zu einem späteren Zeitpunkt wieder bereitzustellen, sofern der Endnutzer Panduit die jährlichen Support- und Wartungsgebühren für die lizenzierte Software gemäß den jeweils geltenden Listenpreisen von Panduit zuzüglich einer von Panduit festgelegten Gebühr für die Wiederbereitstellung zahlt, wobei eine solche Gebühr für die Wiederbereitstellung nicht höher als der Betrag sein darf, den der Endnutzer für den Zeitraum gezahlt hätte, in dem keine Dienstleistungen bereitgestellt wurden. 

    5.11. Der Ablauf oder die Kündigung der Support- und Wartungsdienstleistungen führt nicht zur Kündigung oder einer sonstigen Beeinträchtigung der EULA. 

 

6. HaftungsbeschränkungIN KEINEM FALL REICHT DIE GESAMTHAFTUNG VON PANDUIT FÜR ETWAIGE ANSPRÜCHE, DIE IN VERBINDUNG MIT DEN SUPPORT- UND WARTUNGSDIENSTLEISTUNGEN ENTSTEHEN SOLLTEN, ÜBER DEN GESAMTBETRAG DER JÄHRLICHEN SUPPORT- UND WARTUNGSGEBÜHR HINAUS, DIE DER ENDNUTZER INNERHALB DER LETZTEN ZWÖLF (12) MONATE UNMITTELBAR VOR DEM DATUM DER ENTSTEHUNG EINES SOLCHEN ANSPRUCHS PANDUIT GEZAHLT HAT. PANDUIT HAFTET IN KEINEM FALL FÜR ETWAIGE KOSTEN, DIE FÜR DIE BESCHAFFUNG ETWAIGER ERSATZDIENSTLEISTUNGEN ANFALLEN SOLLTEN, ETWAIGE VERLUSTE AUFGRUND EINES ERFÜLLUNGSVERZUGS, ETWAIGE VERLUSTE ODER UNGENAUIGKEITEN VON DATEN, ETWAIGE NUTZUNGSAUSFÄLLE VON EIGENTUM, ETWAIGE KAPITALKOSTEN, ETWAIGE STILLSTANDSKOSTEN, ETWAIGE KOSTEN FÜR DIE UNTERBRECHUNG DES BETRIEBS, ETWAIGEN ENTGANGENEN GEWINN ODER ETWAIGE ENTGANGENE EINKÜNFTE ODER ETWAIGE SONSTIGE FOLGESCHÄDEN ODER BEILÄUFIGE, INDIREKTE ODER BESONDERE SCHÄDEN, DIE AUS DER BEREITSTELLUNG DER SUPPORT- UND WARTUNGSDIENSTLEISTUNGEN ODER EINEM ANGEBOT IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN SOLLTEN, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSGRUNDLAGE, SELBST WENN PANDUIT VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE UND SELBST WENN DIE IN DIESER SUPPORT- UND WARTUNGSVEREINBARUNG VORGESEHENEN ABHILFEN IHREN ESSENZIELLEN ZWECK NICHT ERFÜLLEN.

 

7. Eigentumsrechte. Panduit behält sämtliche Rechte, Rechtsansprüche und Anteile an der lizenzierten Software sowie an etwaigen Produkten, Tools, Verfahren und sonstigen Materialien, die in Verbindung mit der Bereitstellung der Support- und Wartungsdienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung verwendet werden.

 

8. Schiedsgerichtsbarkeit. Sämtliche Streitigkeiten, die aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen, sind nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) abschließend zu entscheiden. Das Schiedsverfahren ist vor einem Schiedsgericht durchzuführen, das aus drei Schiedsrichtern besteht. Jede Partei hat binnen 30 Tagen ab Einreichen eines Schiedsantrags einen Schiedsrichter zu benennen. Anschließend haben die Parteien den Versuch zu unternehmen, binnen 30 Tagen ab Bestätigung des zweiten Schiedsrichters eine Einigung bezüglich der Wahl des dritten Schiedsrichters (des „Vorsitzenden“) zu erzielen. Sollte es den Parteien nicht gelingen, binnen dieser Frist eine Einigung bezüglich des Vorsitzenden zu erzielen, so wird der Vorsitzende von der Internationalen Handelskammer ernannt. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Chicago, Illinois, USA, und das Schiedsverfahren unterliegt dem Recht des Bundesstaats Illinois unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Prinzipien. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist ausschließlich Englisch. Etwaige Schiedssprüche der Schiedsrichter sind abschließend und für die Parteien bindend, und beide Parteien dieser Vereinbarung verzichten im größten gesetzlich zulässigen Umfang auf etwaige Rechte, die ihnen gemäß dem Recht einer sonstigen Gerichtsbarkeit hinsichtlich einer beliebigen Revision oder einer beliebigen Aufhebung außerhalb des Verfahrens („collateral attack“) im Zusammenhang mit dem Schiedsspruch zustehen würden. Die Schiedsrichter sind berechtigt, sämtliche Abhilfen oder Rechtsmittel einstweiliger oder endgültiger Art zu gewähren, die sie für gerecht und billig halten, insbesondere Unterlassungsansprüche, und etwaige von den Schiedsrichtern angeordneten vorläufigen Maßnahmen können von jedem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit durchgesetzt werden. Unbeschadet des Vorstehenden soll keine Bestimmung dieser Vereinbarung eine der Parteien daran hindern, ein beliebiges Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit um einstweiligen/vorläufigen Rechtsschutz (insbesondere um gerichtliche Anordnungen, Beschlagnahmen oder sonstige Anordnungen für schiedsgerichtliche Zwecke) zu ersuchen, und sämtliche solche bei einem Gericht eingereichten Anträge auf einstweiligen/vorläufigen Rechtsschutz gelten nicht als mit der Vereinbarung der Schiedsgerichtbarkeit oder dem Verzicht auf eine Schiedseinrede unvereinbar.

 

9. Sonstiges. Hierbei handelt es sich um die gesamte Vereinbarung zwischen dem Endnutzer und Panduit im Hinblick auf die Support- und Wartungsdienstleistungen, und diese Vereinbarung ersetzt etwaige frühere schriftliche oder mündliche Vereinbarungen im Hinblick auf den Gegenstand der hierunter bereitgestellten Support- und Wartungsdienstleistungen (jedoch ergänzt oder ersetzt sie nicht die EULA). Die Parteien schließen die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf aus. Diese Support- und Wartungsvereinbarung unterliegt dem Recht des Bundesstaats Illinois unter Ausschluss der Prinzipien der Rechtswahl sowie den anwendbaren Bundesgesetzen und den internationalen Abkommen der Vereinigten Staaten von Amerika. Diese in englischer Sprache verfasste Vereinbarung ist gemäß der in den Vereinigten Staaten von Amerika allgemein verstandenen Bedeutung der Begriffe und Formulierungen auszulegen. Die Support- und Wartungsvereinbarung kann gelegentlich geändert werden, wenn Panduit ihr Supportangebot aktualisiert.