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Allgemeine Verkaufsbedingungen von Panduit

Datum des Inkrafttretens: 1. März 2018

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche Käufe von Produkten und Dienstleistungen von Panduit, die direkt bei Panduit oder den Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen von Panduit (nachfolgend der „Verkäufer“ oder „Panduit“) getätigt werden. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Vertriebshändler handelt, für den die Richtlinie von Panduit für autorisierte Vertriebshändler (die „Richtlinie für Vertriebshändler“) gilt, oder sofern der Käufer Partei einer mit dem Verkäufer separat unterzeichneten Vereinbarung ist, die seine Käufe der Produkte und/oder Dienstleistungen von Panduit regelt, so hat eine solche Richtlinie für Vertriebshändler oder eine solche unterzeichnete Vereinbarung Vorrang vor diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen, insoweit sie im Widerspruch zu diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen steht.   Bei autorisierten Vertriebshändlern von Panduit oder bei autorisierten Wiederverkäufern getätigte Käufe können den Verkaufsbedingungen solcher autorisierter Vertriebshändler und Wiederverkäufer unterliegen, die in keinem Fall für Panduit bindend sind.  Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind ab ihrer Veröffentlichung wirksam und können jederzeit geändert werden.

1.  Begriffsbestimmungen.

a. „Käufer“ bezeichnet die in der Bestellung des Käufers oder, sofern abweichend, im Kostenvoranschlag oder in der Bestellbestätigung des Verkäufers identifizierte natürliche oder juristische Person.

b. „Liefergegenstände“ bezeichnet sämtliche Dokumente, insbesondere Diagramme, Zeichnungen, Spezifikationen, Sitzungsprotokolle, Analysen und Berichte oder etwaige sonstige schriftliche Materialien, die der Verkäufer für den Käufer im Rahmen des Lieferprozesses für die Dienstleistungen wie in der Leistungsbeschreibung oder im Kostenvoranschlag beschrieben vorbereitet, entwickelt oder erstellt hat.

c. „Hardware“ bezeichnet die Elektronik- und Datenkommunikationsprodukte sowie sonstige Produkte von Panduit, die Panduit herstellt und/oder vertreibt, einschließlich zugehörender Firmware.

d. „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet sämtliche derzeitigen und zukünftigen Urheberrechte, Handels- und Dienstleistungsmarkenrechte, Rechte an Handelsgeheimnissen, Patentrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte sowie etwaige sonstige Rechte an geistigem Eigentum und Eigentumsrechte, die in einer Gerichtsbarkeit anerkannt werden, einschließlich etwaiger Anmeldungen, Beantragungen, Erneuerungen und Erweiterungen solcher Rechte.

e. „Verkäufer“ bezeichnet Panduit Corp. sowie sämtliche Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen von Panduit Corp.

f. „Produkte“ bezeichnet sämtliche Hard- und Software.

g. „Dienstleistungen“ bezeichnet die von Panduit den Käufern angebotenen Dienstleistungen, insbesondere technischen Support, Bewertungen, Implementierung, Konstruktionssupport sowie weitere vergleichbare Dienstleistungen, die von Panduit bereitgestellt werden und in einer Leistungsbeschreibung oder in einem Kostenvoranschlag aufgeführt sind.

h. „Software“ bezeichnet die maschinell lesbare Objektcodeversion der Softwareprogramme von Panduit für den Computer sowie sämtliche nachfolgenden Releases, Revisionen, Derivate oder Module sowie die zugehörige Dokumentation.

i. „Leistungsbeschreibung“ oder „SOW“ (Statement of Work) bezeichnet ein Dokument, in dem die Dienstleistungen, die Panduit dem Käufer oder einem Kunden des Käufers bereitstellen wird, detailliert dargelegt werden.

j. „Kostenvoranschlag“ bezeichnet ein Dokument, das Panduit für den Käufer erstellt und in dem Produkte und/oder die Dienstleistungen sowie die dem Käufer angebotenen Preise detailliert dargelegt werden, wobei es sich bei den Preisen um solche Preise handelt, die bei der Annahme der Bestellung des Käufers durch Panduit gelten. Der Kostenvoranschlag kann die Form einer Leistungsbeschreibung, eines Angebots oder eines vergleichbaren Dokuments aufweisen.


2.       Bestellungen.

a. Aufgeben von Kaufbestellungen und Annahme der Geschäftsbedingungen. Um Produkte oder Dienstleistungen zu kaufen, hat der Käufer dem Verkäufer eine gültige Bestellung zukommen zu lassen, die eine Bestellnummer aufweist und sämtliche vom Verkäufer benötigten zusätzlichen Informationen enthält. Der Verkäufer nimmt die Bestellung schriftlich an oder lehnt sie schriftlich ab. Indem der Käufer beim Verkäufer eine Bestellung für die Produkte oder die Dienstleistungen aufgibt, nimmt er diese allgemeinen Verkaufsbedingungen an.  Keine Ergänzung oder Änderung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ist für den Verkäufer bindend, wenn sie nicht in Schriftform vereinbart und von einem Vertretungsberechtigten des Verkäufers unterzeichnet wurde.  Der Verkäufer weist speziell sämtliche vorgedruckten und nicht ausgehandelten Standard-Kaufbedingungen oder in Bestellungen des Käufers oder in vergleichbaren Dokumenten enthaltenen Bedingungen des Käufers zurück.  Sollte der Verkäufer einer Bestimmung oder einer Bedingung nicht widersprechen, die in etwaigen Kommunikationsmaterialien des Käufers enthalten ist, so gilt eine solche Unterlassung nicht als die Vereinbarung solcher Bestimmungen oder Bedingungen oder als ein Verzicht auf solche allgemeinen Verkaufsbedingungen.

b. Mindestbestellmengen und/oder Mindestbestellwert. Sämtliche Bestellungen der Produkte unterliegen den anwendbaren im Kostenvoranschlag angegebenen Mindestmengen. Mindestbestellanforderungen können für die Produktmengen oder den Geldbetrag der Bestellungen gelten.

c. Änderungen der Bestellung, Ersatz und Stornierung. Bestellungen, die der Verkäufer angenommen hat, können nicht geändert oder storniert werden, es sei denn, der Verkäufer hat einer solchen Änderung oder Stornierung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt. Zugelassene Bestelländerungen können eine Anpassung des Preises, der Planung oder sonstiger betroffener Geschäftsbedingungen erfordern. Für geänderte oder stornierte Bestellungen können Gebühren für die Wiedereinlagerung oder die Lagerung oder sonstige Gebühren einschließlich der Erstattung direkter Kosten anfallen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die betroffenen Produkte durch Produkte der neuesten ersetzenden Version oder Serie oder durch äquivalente Produkte von vergleichbarer Form, Eignung und Funktion ersetzen zu dürfen.

d. Expressbestellungen. Sämtliche Bestellungen unterliegen der Produktverfügbarkeit und den Vorlaufzeiten. Für Bestellungen, die schneller versandt werden sollen, fallen zusätzliche Gebühren an. Bei Fragen zu Vorlaufzeiten und Expressbestellungen werden Sie gebeten, sich mit dem Kundendienst von Panduit in Verbindung zu setzen.

3.       Preise und Zahlungsbedingungen.

a. Preise. Sofern in einem Kostenvoranschlag oder in einer Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes festgelegt wurde, handelt es sich bei den Preisen für die Produkte und Dienstleistungen um die vom Verkäufer veröffentlichten Listenpreise, die bei der Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer Geltung haben, sofern das vom Verkäufer angeforderte Versanddatum nicht später als dreißig (30) Tage nach dem Bestelldatum liegt. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, Fehler oder Auslassungen in veröffentlichten oder angebotenen Preisen zu berichtigen und/oder seine veröffentlichten Listenpreise zu ändern, ohne dass er dies ankündigen müsste. Die Preise verstehen sich ausschließlich etwaiger Kosten im Zusammenhang mit der Fracht, dem Versand, dem Umschlag, der Lagerung, der Versicherung, spezieller Verpackung oder Isolierung; sämtliche solche Kosten sind vom Käufer zu tragen. Die Preise verstehen sich ausschließlich Verkaufs-, Gebrauchs-, Verbrauchs- und Umsatzsteuern, Zollabgaben sowie vergleichbarer Steuern, Gebühren oder Abgaben. Sofern anwendbar, hat der Käufer dem Verkäufer sämtliche solche Steuern zu erstatten.

b. Rechnungsstellung. Bestellungen für Hardware werden bei Versand in Rechnung gestellt. Bestellungen für Software werden dem Käufer bei Lieferung in Rechnung gestellt. Bestellungen für Dienstleistungen werden dem Käufer bei Abnahme der Dienstleistungen und/oder Liefergegenstände durch den Käufer gemäß Abschnitt 6(b) dieser Vereinbarung in Rechnung gestellt. Bestellungen für jährlich oder mehrjährig bereitzustellende technische Support- und/oder Wartungsdienstleistungen werden gemäß einer separaten Vereinbarung für solche Dienstleistungen in Rechnung gestellt.

c. Währung. Sofern Panduit nichts Abweichendes schriftlich angegeben hat, werden die Preise und die Rechnungsbeträge in der Standardwährung der maßgebenden geografischen Region angegeben, in der sich die jeweilige Struktur von Panduit befindet.

d. Zahlungsbedingungen. Sofern schriftlich nichts Abweichendes festgelegt wurde, sind Rechnungen binnen dreißig (30) Tagen ohne Abzug zahlbar. Sämtliche Zahlungsbedingungen unterliegen der Kreditbewilligung von Panduit. Sonstige Zahlungsbedingungen, Einschränkungen oder Anforderungen können Anwendung finden. Die Zahlung des Käufers ist nicht von der Zahlung eines Dritten abhängig. Der Käufer hat sämtliche fälligen Beträge in voller Höhe ohne etwaige Abzüge, Einbehalte oder Aufrechnungen zu zahlen, soweit gesetzlich nichts Abweichendes gefordert wird oder mit dem Verkäufer nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.  Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Sendungen und/oder die Bereitstellung von Dienstleistungen für solche Käufer zurückzuhalten/auszusetzen, deren Konto/deren Konten Zahlungsrückstände aufweist/aufweisen.  Das Zurückhalten von Sendungen oder die Aussetzung der Bereitstellung von Dienstleistungen entbindet den Käufer nicht von seiner Pflicht, für die zuvor bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen zu zahlen. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) monatlich oder in Höhe des höchsten gesetzlich zulässigen Satzes an, je nachdem, welcher Satz niedriger ist. Der Käufer hat dem Verkäufer sämtliche angemessenen Kosten zu erstatten, die für die Eintreibung etwaiger fälliger Zahlungen vom Käufer anfallen, unter anderem Anwaltskosten in zumutbarer Höhe.

e. Forderungen und Fehler. Forderungen im Zusammenhang mit fehlerhaft berechneten Gebühren oder Preisberichtigungen müssen binnen zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum geltend gemacht werden, andernfalls werden solche Forderungen möglicherweise nicht anerkannt. Forderungen im Zusammenhang mit fehlerhaften Lieferungen müssen binnen zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden, andernfalls werden solche Forderungen möglicherweise nicht anerkannt.

4.       Versand- und Lieferbedingungen. Sofern in einem Kostenvoranschlag oder in einer Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes festgelegt wurde, gilt für Sendungen aus den Vereinigten Staaten von Amerika die Bestimmung „FOB (Free on Board, frei an Bord) Versandstelle“.  Für Sendungen aus einem anderen Land als den Vereinigten Staaten von Amerika gelten die im Kostenvoranschlag oder in der Leistungsbeschreibung angegebenen Incoterm-Bestimmungen.  Der Verkäufer kann die Lieferung in Teilen versenden und die jeweiligen Teillieferungen dem Käufer in Rechnung stellen. Sofern keine festgelegten Kosten geltend gemacht werden können, trägt der Käufer sämtliche Versand- und Umschlagkosten einschließlich anwendbarer Lager-, Versicherungs- oder sonstiger Kosten, die mit einem Verzug des Käufers bei der Abnahme der Lieferung oder der Abholung der Produkte, nachdem der Käufer mittels einer angemessenen Benachrichtigung über die Abholungsmöglichkeit unterrichtet wurde, im Zusammenhang stehen. Der Verkäufer kann die Sendungen nach seinem alleinigen Ermessen an vom Käufer speziell benannte Orte liefern. Es können zusätzliche Gebühren anfallen. Die bestätigten Versanddaten verstehen sich ausschließlich als Richtdaten und basieren auf dem zügigen Erhalt sämtlicher erforderlicher Informationen, die der Käufer bereitzustellen hat. Der Verkäufer hat wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, um die Produkte bis zum geschätzten Versanddatum zu versenden, haftet jedoch nicht für eine verspätete Lieferung oder Bereit- oder Fertigstellung.  Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, bis die fälligen, vom Käufer zu zahlenden Beträge erhalten wurden.

5.       Eigentumsvorbehalt. Sofern die Parteien nichts Abweichendes beidseitig in Schriftform vereinbart haben, behält sich Panduit das Eigentum an der im Rahmen einer Bestellung versandten Hardware vor, bis (i) die Zahlung in voller Höhe eingegangen ist und (ii) der Käufer keine sonstigen Restschulden gegenüber Panduit hat. Vorbehaltlich der Einschränkungen aus dem nachstehenden Abschnitt 12 „Abhilfen bei Verzug“ sind Panduit und die Erfüllungsgehilfen von Panduit berechtigt, ihre Hardware während der üblichen Geschäftszeiten im Ganzen oder in Teilen vom Gelände des Käufers zu entfernen, um die finanziellen Interessen von Panduit zu schützen.

6.       Abnahme.

a.       Abnahme der Produkte. Sämtliche gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelieferten Produkte verstehen sich als bei Lieferung abgenommen.

b.       Abnahme von Dienstleistungen Sofern in einer Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes festgelegt wurde, muss der Käufer oder der Kunde des Käufers sämtliche Liefergegenstände binnen fünf (5) Werktagen ab Erhalt der Liefergegenstände abnehmen oder ablehnen (die „Abnahmefrist“). Die Verwendung der Liefergegenstände durch den Käufer oder den Kunden des Käufers oder das Versäumnis, die Liefergegenstände binnen der Abnahmefrist schriftlich abzulehnen, stellt die Abnahme der Liefergegenstände durch den Käufer dar.   Sollte der Käufer einen Grund zur Annahme haben, dass die vom Verkäufer bereitgestellten Dienstleistungen und/oder etwaige vom Verkäufer fertiggestellten Liefergegenstände eine wesentliche Nichtkonformität mit der Leistungsbeschreibung aufweisen, so muss der Käufer den Verkäufer binnen der Abnahmefrist schriftlich über seine Ablehnung der Dienstleistungen und/oder der Liefergegenstände unterrichten und die speziellen Gründe darlegen.  In einem solchen Fall wird Panduit für die Nachbesserung eine Frist von fünf (5) Werktagen (die „Nachbesserungsfrist“) gewährt, um eine wesentliche Konformität des Liefergegenstands und/oder der Dienstleistung mit der Leistungsbeschreibung sicherzustellen, es sei denn, in der Leistungsbeschreibung ist eine abweichende Nachbesserungsfrist festgelegt.  Bei Ablauf der Nachbesserungsfrist hat Panduit den Liefergegenstand dem Käufer gemäß dem hierin dargelegten Verfahren erneut zu präsentieren.  Sofern der Käufer Panduit nicht binnen fünf (5) Tagen, nachdem Panduit den nachgebesserten Liefergegenstand präsentiert hat, in Schriftform über die Ablehnung oder die Annahme des Liefergegenstands unterrichtet, gilt der Liefergegenstand und/oder die Dienstleistung als vom Käufer abgenommen.

7.       Rückgaben. Sämtliche Rückgaben erfordern eine Autorisierung für Materialienrückgabe (Return Material Authorization, „RMA“), die vom Verkäufer VOR der Rückgabe der Materialien ausgestellt werden muss. Solche Autorisierungen für Materialienrückgaben dürfen nicht unbillig vorenthalten werden, unterliegen jedoch verschiedenen Einschränkungen insbesondere im Hinblick auf die Verpackung, die Mengen und die Häufigkeit. Es können Wiedereinlagerungsgebühren anfallen. Bestimmte Produkte, insbesondere vom Standard abweichende Produkte oder kundenspezifische, auf Bestellung hergestellte oder veraltete Produkte können nicht zurückgegeben werden. Sämtliche zurückgegebenen Produkte müssen vom Käufer frachtfrei versandt werden, es sei denn, die Rückgabe erfolgt aufgrund eines Fehlers des Verkäufers.

8.       Lizenzierte Soft- und Firmware. Für Softwares und Produkte, die Firmware enthalten, gelten zusätzliche Geschäftsbedingungen, die in separaten Lizenzvereinbarungen von Panduit oder Dritten festgelegt sind. Sofern solche Lizenzvereinbarungen im Widerspruch zu diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen stehen, haben solche Lizenzvereinbarungen Vorrang.  Sofern keine separate Lizenzvereinbarung abgeschlossen wurde, wird dem Käufer eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz für die Nutzung der Soft- und/oder Firmware ausschließlich in Objektcodeform und ausschließlich in Verbindung mit den vom Verkäufer bereitgestellten Produkten erteilt; der Käufer ist im Rahmen einer solchen Lizenzerteilung nicht berechtigt, etwaige Unterlizenzen zu erteilen oder die Soft- oder Firmware offenzulegen, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder in einer sonstigen Weise zu verändern.

9.       Eingeschränkte Gewährleistungen.

a.       Eingeschränkte Gewährleistung auf Produkte von Panduit. Für die Produkte gelten die Bedingungen, Bestimmungen und Einschränkungen der eingeschränkten Gewährleistung des Verkäufers auf Produkte, die am Versanddatum Geltung hat. Die eingeschränkte Gewährleistung des Verkäufers auf Produkte ist auf der Website des Verkäufers unter www.panduit.com/warranty einsehbar und wird durch Verweis hierin aufgenommen.

b.       Gewährleistung von Panduit auf Dienstleistungen. Der Verkäufer gewährleistet dem Käufer und den Kunden des Käufers, dass die Dienstleistungen von professioneller Qualität sein werden und gemäß allgemein anerkannten Branchenstandards und -Verfahren sowie gemäß der anwendbaren Leistungsbeschreibung bereitgestellt werden sollen.

c. Bei den vorstehenden Gewährleistungen handelt es sich um die ausschliesslichen Gewährleistungen des Verkäufers. Davon abgesehen macht der Verkäufer keine Zusicherungen und übernimmt keine Gewährleistungen beliebiger Art im Zusammenhang mit den Produkten, Dienstleistungen, liefergegenständen oder daraus erzielten Ergebnissen, weder ausdrücklich noch stillschweigend oder gesetzlich; dies gilt insbesondere für stillschweigende Gewährleistungen der Markt Tauglichkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Käufer stimmt zu, dass sämtliche sonstigen Zusicherungen und Gewährleistungen, die hierin nicht ausdrücklich festgelegt wurden, hiermit ausgeschlossen und abgelehnt werden. Der Verkäufer haftet nicht für die Dienstleistungen oder Produkte dritter, selbst wenn der Verkäufer sie gegenüber dem Käufer identifiziert oder ihn darauf verwiesen hat.

d.       Support und Wartung/erweiterte Gewährleistungen. Support und Wartung, technischer Support sowie etwaige erweiterte Gewährleistungen für die Produkte und/oder die Dienstleistungen sind in den Preisen der Produkte und Dienstleistungen nicht inbegriffen und werden von zusätzlichen Geschäftsbedingungen geregelt, die in separaten Support- und Wartungsvereinbarungen, Richtlinien oder einer Leistungsbeschreibung von Panduit oder Dritten dargelegt sind; sofern diese allgemeinen Verkaufsbedingungen zu in solchen Vereinbarungen/Richtlinien/Leistungsbeschreibungen festgelegten Bedingungen im Widerspruch stehen, haben die in solchen Vereinbarungen/Richtlinien/Leistungsbeschreibungen festgelegten Bedingungen Vorrang. 

10.  Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung. Der Verkäufer haftet im größten gesetzlich zulässigen umfang unter keinen Umständen für besondere, beiläufige oder mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere für tatsächliche oder erwartete entgangene Einnahmen oder gewinne, den Verlust von Geschäften oder Firmenwert, den Verlust erwarteter Einsparungen, kosten für die Beschaffung von Ersatz Produkten oder -dienstleistungen, Datenverlust, Stillstands kosten, kosten für die Aussortierung oder etwaige Verluste aufgrund eines bereitstellungs- oder Lieferverzuges, selbst wenn der Verkäufer über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden ist. Der Verkäufer schließt jede Haftung in Verbindung mit unentgeltlicher Auskunft oder Unterstützung aus, wenn der Verkäufer solche Auskunft oder Unterstützung bereitgestellt hat, ohne dass er im Rahmen dieser Vereinbarung hierzu verpflichtet war.  Eine eventuelle Gesamthaftung des Verkäufers und seiner verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Mitarbeiter und unter Auftragnehmer, insbesondere Vertrags Haftung, Haftung aus unerlaubter Handlung, Vertragsbruch oder Gewährleistungsverletzung oder Haftung aus einer sonstigen Rechtsgrundlage, übersteigt in keinem Fall den Kaufpreis, den der Käufer für die Produkte und/oder die Dienstleistungen gezahlt hat, die einen solchen Anspruch begründet haben. Für die Haftungsbeschränkung des Verkäufers werden die für die Produkte und die Dienstleistungen angegebenen Preise berücksichtigt.

11. Rechte an geistigem Eigentum und Freistellung.

a.   Sofern hierin oder in einem schriftlichen Kostenvoranschlag oder in einer Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes festgelegt wurde, bleiben sämtliche Rechte an geistigem Eigentum im Hinblick auf die Produkte und die Dienstleistungen beim Verkäufer und der Käufer erwirbt keine Rechte, Rechtsansprüche oder Anteile an solchen Rechten an geistigem Eigentum.  Panduit und die Unterauftragnehmer von Panduit behalten sämtliche Rechte, Rechtsansprüche und Anteile an einem etwaigen bereits bestehenden geistigen Eigentum, welches Eigentum von Panduit oder den Unterauftragnehmern von Panduit ist (das „geistige Eigentum von Panduit“) und das möglicherweise für die Durchführung der Dienstleistungen verwendet wird, unter anderem sämtliche Rechte, Rechtsansprüche und Anteile an etwaigen Änderungen oder Verbesserungen des geistigen Eigentums von Panduit, die während der Bereitstellung der im Rahmen einer Leistungsbeschreibung geschuldeten Dienstleistungen oder infolge davon vorgenommen werden.  Sofern in einer Leistungsbeschreibung oder in einem Kostenvoranschlag nichts Abweichendes festgelegt wurde, geht das Eigentum an den Liefergegenständen (mit Ausnahme eines etwaigen geistigen Eigentums von Panduit, das in solchen Liefergegenständen enthalten ist) auf den Käufer oder den Kunden des Käufers über, sobald die dem Verkäufer zustehenden fälligen Beträge für die Dienstleistungen in voller Höhe bezahlt wurden.  Hiermit erteilt Panduit dem Käufer oder dem Kunden des Käufers eine weltweit geltende, nicht exklusive, gebührenfreie und unbefristete Lizenz für die Nutzung des in den Liefergegenständen integrierten geistigen Eigentums von Panduit ausschließlich für interne Verwendungszwecke des Käufers oder des Kunden des Käufers, wobei der Käufer oder der Kunde des Käufers im Rahmen einer solchen Lizenz nicht berechtigt ist, etwaige Unterlizenzen zu erteilen.

b.       Mit Ausnahme der nachstehend dargelegten Bestimmungen hat der Verkäufer den Käufer von sämtlichen Schäden, Haftpflichten, Kosten und Aufwendungen (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten in zumutbarer Höhe) freizustellen und gegen diese zu verteidigen, wenn solche Schäden, Haftpflichten, Kosten und Aufwendungen aus einer Behauptung entstehen sollten, dass die beim Verkäufer gekauften Produkte ein in den Vereinigten Staaten von Amerika gültiges Patent oder Urheberrecht oder ein Handelsgeheimnis eines Dritten verletzen, sofern (i) der Käufer den Verkäufer unverzüglich über solche Umstände unterrichtet und dem Verkäufer in Verbindung mit einer solchen Angelegenheit Kooperation, Informationen und Unterstützung in zumutbarem Umfang bereitstellt und (ii) der Verkäufer bei der Verteidigung, der Beilegung oder dem Abschluss eines Vergleichs im Zusammenhang mit einer solchen Angelegenheit die alleinige Kontroll- und Entscheidungsgewalt hat. Sollten etwaige Produkte einen solchen Anspruch begründen oder sollte der Verkäufer der Ansicht sein, dass etwaige Produkte einen solchen Anspruch begründen könnten, kann der Verkäufer nach seinem Ermessen entweder (x) dem Käufer das Recht verschaffen, solche Produkte weiter kaufen und nutzen zu dürfen, oder (y) solche Produkte ersetzen oder verändern, sodass sie nicht mehr eine solche Verletzung verursachen, oder (z) den Käufer zur Rückgabe solcher Produkte auffordern und dem Käufer bei Erhalt solcher Produkte den vollen für solche Produkte gezahlten Kaufpreis zurückerstatten, was eine vollständige und umfassende Abgeltung etwaiger Forderungen darstellen würde, die der Käufer infolge einer solchen Verletzung gegen den Verkäufer haben könnte. In einem solchen Fall kann der Verkäufer weitere Sendungen der tatsächlich oder potenziell verletzenden Produkte des Verkäufers zurückhalten. Die hierunter begründete Haftung des Verkäufers übersteigt nicht den Kaufpreis, den der Käufer für die Produkte gezahlt hat, die für verletzend befunden wurden.  Das Vorstehende stellt die gesamte Haftung des Verkäufers im Hinblick auf etwaige Verletzungen von Patenten, Urheberrechten und Handelsgeheimnissen durch die Produkte des Verkäufers oder etwaige Teile oder den Betrieb solcher Produkte dar.

c.       Dem Verkäufer obliegen hierunter keine Haftpflichten oder sonstigen Pflichten gegenüber dem Käufer im Zusammenhang mit etwaigen Verletzungen von Patenten, Urheberrechten oder Handelsgeheimnissen oder darauf basierenden Ansprüchen, wenn (i) die Produkte mit den Entwürfen, Plänen oder Spezifikationen des Käufers oder des Kunden des Käufers konform sind, (ii) der Käufer oder etwaige Erfüllungsgehilfen oder Kunden des Käufers die Produkte in Kombination mit etwaigen Geräten oder Produkten Dritter nutzen oder die Produkte in solche Geräte oder Produkte Dritter integriert oder eingebettet haben, sofern die Produkte des Käufers allein nicht verletzend wären, (iii) der Käufer oder etwaige Kunden des Käufers die Produkte in einer Anwendung oder Umgebung genutzt haben, für die solche Produkte nicht entworfen oder vorgesehen sind, (iv) der Käufer oder etwaige Erfüllungsgehilfen oder Kunden des Käufers an den Produkten Änderungen vorgenommen haben oder (v) der Käufer oder ein verbundenes Unternehmen oder ein Kunde des Käufers Anteile an einem solchen Patent, einem solchen Urheberrecht oder einem solchen Handelsgeheimnis, aus dessen Verletzung ein solcher Anspruch entstanden ist, halten oder eine Lizenz für ein solches Patent, ein solches Urheberrecht oder ein solches Handelsgeheimnis besitzen.

12. Abhilfen bei Verzug. Sofern der Käufer (i) die Zahlung eines Betrags binnen dreißig (30) Tagen ab Fälligkeitsdatum versäumt, (ii) einen Konkursantrag einreicht oder von einem Rechtsmittel gemäß einem Konkurs-, Sanierungs-, Insolvenz-, Auflösungs- oder Liquidationsgesetz oder einem vergleichbaren Gesetz einer beliebigen Gerichtsbarkeit Gebrauch macht oder (iii) zahlungsunfähig wird oder die Zahlung seiner Schulden bei Fälligkeit aussetzt oder sofern ein Gericht einen Konkurs-, Insolvenz- oder Vermögensverwalter für die gesamten Vermögenswerte des Käufers oder Teile davon bestellt hat, so ist der Verkäufer berechtigt, etwaige ausstehende Bestellungen zu stornieren. Zudem ist der Verkäufer berechtigt, ohne auf etwaige sonstige ihm zur Verfügung stehende Abhilfen zu verzichten, sämtliche im Rahmen einer offenen Bestellung fälligen Beträge für unverzüglich fällig und zahlbar zu erklären und/oder sämtliche aktuellen und zukünftigen Sendungen an den Käufer auszusetzen, bis die Beträge in voller Höhe bezahlt wurden.

13. Höhere Gewalt. Der Verkäufer haftet nicht für etwaige Verluste, Schäden oder Verzögerungen, die aus seinem Erfüllungsversäumnis (oder dem Erfüllungsversäumnis seiner Unterauftragnehmer) hierunter entstanden sind und auf Gründe zurückzuführen sind, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, insbesondere auf Naturereignisse, Handlungen oder Unterlassungen des Käufers, Maßnahmen von Zivil- oder Militärbehörden, Brand, Streik, Überschwemmung, Epidemie, Quarantäneauflagen, Krieg, Unruhen, Terrorakte, Verzögerungen beim Transport oder Transportembargos. Im Fall solcher Verzögerungen wird das Erfüllungsdatum/werden die Erfüllungsdaten des Verkäufers um einen solchen Zeitraum verlängert, der für die Kompensierung der Verzögerung angemessenerweise erforderlich ist.

14. Ausfuhrkontrollen. Sofern der Käufer die Produkte ausführt oder wiederausführt, stimmt der Käufer zu, sämtliche anwendbaren Ausfuhrgesetze und -vorschriften einzuhalten.  Sofern der Käufer die Produkte ausführt oder wiederausführt, trägt der Käufer sämtliche Kosten für sämtliche Ausfuhrlizenzen, Zollabgaben und Gebühren sowie verbundene Kosten und ergreift sämtliche sonstigen Maßnahmen, die für den rechtmäßigen Vertrieb der vom Käufer erworbenen Produkte erforderlich sind.  Der Käufer darf weder direkt noch indirekt etwaige hierunter bereitgestellte Produkte an ein einem Embargo oder etwaigen Einschränkungen unterliegendes oder terroristisches Land gemäß den Vorgaben der US-amerikanischen Regierung oder der Regierung eines sonstigen Landes verkaufen oder vertreiben oder in ein solches Land ausführen oder wiederausführen (oder einen solchen Verkauf oder Vertrieb oder eine solche Ausfuhr oder Wiederausfuhr etwaigen Dritten gestatten), wenn der Handel
mit einem solchen Land oder die Ausfuhr in ein solches Land von der US-amerikanischen oder einer (heutigen oder zukünftigen) territorialen Regierung eingeschränkt, untersagt oder in einer sonstigen Weise beschränkt wurde. Des Weiteren stimmt der Käufer zu, dem Verkäufer auf Anfrage schriftliche Zusicherungen seiner Einhaltung der in dieser Bestimmung festgelegten Anforderungen bereitzustellen.

15. Keine Partnerschaft und kein Joint Venture. Die Parteien vereinbaren, dass keine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ein Vertretungsverhältnis, ein Beschäftigungsverhältnis, eine Partnerschaft oder eine Joint-Venture-Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer begründen soll.

16. Abtretung. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen dürfen von keiner Partei ohne die schriftliche Einwilligung der jeweils anderen Partei abgetreten werden (eine solche Einwilligung darf nicht unbillig vorenthalten werden). Eine Einwilligung ist jedoch nicht für interne Übertragungen und Abtretungen zwischen dem Verkäufer und seinem Mutterunternehmen oder seinen Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen im Rahmen einer Konsolidierung, einer Fusion oder einer sonstigen Form von Unternehmensumstrukturierung erforderlich.

17. Verzicht. Sollte der Verkäufer bei einer Verletzung etwaiger Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen auf seine Rechte verzichten, gilt es nicht als ein Verzicht auf seine Rechte bei einer sonstigen Verletzung der Bestimmungen durch den Käufer. Der Verzug oder das Versäumnis des Verkäufers bei der Ausübung seiner aus diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen hervorgehenden Rechte gilt nicht als ein Verzicht auf solche Rechte.

18. Geltendes Recht, Gerichtsstand und Sprache. Diese Verkaufsbedingungen unterliegen dem Recht des Bundesstaats Illinois sowie den anwendbaren Bundesgesetzen und den internationalen Abkommen der Vereinigten Staaten von Amerika unter Ausschluss der Prinzipien der Rechtswahl.  Sämtliche Streitigkeiten, die aus diesen Verkaufsbedingungen entstehen sollten, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der staatlichen Gerichte in und für Cook County, Illinois (lokales Gericht) (oder – im Fall bundesstaatlicher Gerichtsbarkeit – dem United States District Court for the Northern District of Illinois [Bezirksgericht der Vereinigten Staaten von Amerika für den nördlichen Bezirk von Illinois]), und die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich zu, sich der persönlichen und ausschließlichen Gerichtsbarkeit und den Gerichtsständen solcher Gerichte zu unterstellen.  Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, und die Anwendung eines solchen Übereinkommens ist ausdrücklich ausgeschlossen.  Sollten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen aus praktischen Gründen in eine andere Sprache übersetzt werden, so vereinbaren die Parteien, dass die englischsprachige Version dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen Vorrang haben soll.

19. Gesamte Vereinbarung. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen stellen zusammen mit dem Kostenvoranschlag des Verkäufers, der Leistungsbeschreibung und der Bestellbestätigung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien im Hinblick auf die vom Käufer beim Verkäufer erworbenen Produkte und/oder Dienstleistungen des Verkäufers dar. Sollten etwaige Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so werden solche Bestimmungen ausschließlich in dem erforderlichen Umfang geändert und sämtliche anderen Bestimmungen bleiben in voller Kraft und Wirkung.