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Panduit Einkaufsbedingungen

 

Wirksamkeitsdatum: 1. Februar 2017

Wenn in einem schriftlichen, von beiden Parteien unterschriebenen Liefervertrag nichts Anderweitiges vereinbart worden ist, unterliegt jeder von Panduit Corp. und/oder seinen verbundenen Unternehmen und Tochterunternehmen (hiernach zusammen als „Panduit“ bezeichnet) erteilte Auftrag diesen Panduit Einkaufsbedingungen (hiernach als „Bedingungen“ bezeichnet). Wenn der Lieferant Vertragspartei eines separat unterschriebenen Vertrags mit Panduit ist, der Panduits Einkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen des Lieferanten regelt, dann hat ein solcher Vertrag Vorrang über diese Bedingungen insofern der Vertrag unvereinbar mit diesen Bedingungen ist. Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen von einem bevollmächtigten Vertreter von Panduit unterzeichnet sein, damit diese für Panduit verbindlich werden. Panduit lehnt insbesondere alle vorgedruckten, nicht verhandelten Bedingungen in Angeboten des Lieferanten, Bestellbestätigungen, Standardverkaufsbedingungen oder ähnlichen Dokumenten ab. Das Versäumnis von Panduit, solchen Bedingungen in einer Kommunikation vom Lieferanten zu widersprechen darf nicht als eine Zustimmung zu diesen Bedingungen ausgelegt werden. Mit der Annahme und/oder Erfüllung einer Bestellung von Panduit gelten diese Bedingungen als vom Lieferanten angenommen. Diese Bedingungen treten zum Veröffentlichungszeitpunkt in Kraft und können sich jederzeit ändern.

 

1.         Bestellungen.

1.1.         Der Lieferant liefert keine Produkte oder Dienstleistungen ohne zuvor eine Bestellung von Panduit erhalten zu haben.

1.2.         Wenn nichts anderweitiges vereinbart ist, stimmt der Lieferant zu, innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Erhalt der Bestellung von Panduit eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder per ORACLE iSupplier Portal zu verschicken, mit der er die Annahme und Einhaltung aller Anforderungen und Spezifikationen von Panduit bestätigt.

 

2.         Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen.

2.1.         Der Lieferant stimmt zu, Panduit die Produkte und Dienstleistungen zu den in der Bestellung dargelegten Preisen zu liefern und Panduit haftet dem Lieferant gegenüber nicht für irgendwelche Kosten, die nicht in der Bestellung von Panduit spezifiziert sind. Alle Preisänderungen müssen von beiden Parteien gemeinsam vereinbart und in einer geänderten Bestellung dokumentiert werden.

2.2.         Der Lieferant versichert und gewährleistet, dass die Preise, die der Lieferant Panduit für die Produkte und Dienstleistungen berechnet, nicht ungünstiger sind als die Preise, die der Lieferant ähnlich gestellten Kunden des Lieferanten, die ähnliche Produkte oder Dienstleistungen in ähnlichen Mengen kaufen, berechnet. Wenn der Lieferant zu irgendeinem Zeitpunkt solch anderen Kunden günstigere Preise gewährt, wird der Lieferant anbieten, die Produkte und Dienstleistungen zu entsprechenden Preisen an Panduit zu verkaufen.

2.3.         Wenn die Bestellung nichts Anderweitiges vorsieht, werden die Rechnungen des Lieferanten innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt der Rechnung für alle von Panduit angenommenen Produkte und Dienstleistungen vollständig bezahlt.

 

3.         Liefer- und Frachtbedingungen.

3.1.         Wenn nichts anderweitiges von Panduit gefordert wird, wird der Lieferant die Produkte an dem Datum, das in der Bestellung angegeben ist (das „Lieferdatum“), je nach der Incoterm-Bedingung auf der Bestellung entweder zum Dock von Panduit, oder zum Dock des Lieferanten liefern und die Navigationsanweisungen für eingehende Lieferungen beachten.

3.2.         Der Lieferant stimmt zu, dass die Lieferdaten und Mengen in der Bestellung wichtig sind und dass Panduit auf Kosten des Lieferanten alle Produktlieferungen ablehnen und/oder zurück schicken kann, die nach dem Lieferdatum eingehen oder bei denen die gelieferte Menge die in der Bestellung spezifizierte Menge überschreitet.

3.3.         Alle Bestellungen sind vollständig zu versenden. Lieferrückstände oder Teillieferungen werden nur angenommen, wenn diese ausdrücklich von Panduit genehmigt worden sind. Panduit behält sich das Recht vor, Lieferrückstände oder Teillieferungen, die ohne eine ordnungsgemäße Genehmigung versendet werden, abzulehnen.

3.4.         Der Lieferant stimmt zu, dass alle mit einer beschleunigten Lieferung verbundenen Kosten (einschließlich Luftfrachtsendungen), die aufgrund einer vom Lieferant verschuldeten verspäteten Lieferung entstehen, zu Lasten des Lieferanten gehen. Diese Kosten beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf, Flughafengebühren, Einlagerungskosten und alle Lieferkosten.

 

4.         Zusicherungen und Gewährleistungen des Lieferanten.

4.1.         Der Lieferant versichert und garantiert, dass: (a) der Lieferant das Eigentumsrecht an den Produkten richtig übermitteln wird, dass gegen den Lieferanten weder Ansprüche, Pfandrechte, Belastungen oder Klagen bestehen noch dass ihm solche angedroht worden sind, die Panduits Nutzung der Produkte oder den Verkauf der Produkte durch Panduit beeinträchtigen könnten; (b) die Produkte mängelfrei in Bezug auf das Design, Material und die Ausführung und für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind; (c) die Produkte den in der Bestellung ausgewiesenen Zeichnungen und/oder Spezifikationen entsprechen, einschließlich ohne Beschränkung allen Spezifikationen von Panduit und der Industrie, die in den Zeichnungen und allen Mustern und/oder Beschreibungen, die von Panduit geliefert oder genehmigt worden sind, ausgewiesen sind; (d) die Produkte nicht gegen ein Patent oder andere geistige Eigentumsrechte von Dritten verstoßen; und (e) alle Produkte und Verpackungen allen geltenden Umweltschutzgesetzen, Vorschriften und anderen regulatorischen Anforderungen entsprechen, einschließlich aber nicht beschränkt auf RoHS, REACH und der Conflict Minerals Rule (Regelung von Konfliktmineralien). Der Lieferant informiert Panduit umgehend schriftlich, wenn Materialien oder Produkte, die gemäß Panduits Bestellung zu liefern sind, unter geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften von staatlichen Behörden oder Regulierungsbehörden fallen, welche diese Materialien als gefährlich einstufen. Falls ein an Panduit zu lieferndes Produkt oder Material als gefährlich nach OSHA Hazard Communication Standard (29 CFR Part 1910.1200) oder einem anderen geltenden Gesetz oder einer anderen geltenden Vorschrift eingestuft wird, liefert der Lieferant Panduit ein GHS Sicherheitsdatenblatt für jedes Produkt.

4.2.         Auf Anfrage von Panduit stimmt der Lieferant zu, an Panduits Umweltverträglichkeitsprogramm teilzunehmen, aufgrund dessen der Lieferant Informationen über die in seinen Produkten und Verpackungen enthaltenen Substanzen bereitstellen muss. Der Lieferant sorgt dafür, dass die Informationen, die er über die in seinen Produkten und Verpackungen enthaltenen Substanzen bereitstellt, vollständig und richtig sind. Der Lieferant versteht und erkennt an, dass Panduit sich vollständig auf die Zusicherungen des Lieferanten verlässt und der Lieferant stimmt zu, Panduit zu entschädigen und schadlos zu halten gegen alle Klagen, Ansprüche, Schäden und/oder Panduit auferlegten Strafen oder Bußgelder infolge der Tatsache, dass vom Lieferanten im Rahmen dieses Absatzes gelieferte Informationen falsch oder unvollständig sind und/oder dass Produkte und/oder Verpackungen gegen geltende Umweltschutzgesetze, Vorschriften oder andere regulatorische Anforderungen verstoßen.

4.3.         Der Lieferant versichert und garantiert, dass: (a) die Leistungen professionell im Einklang mit den allgemein anerkannten Industrienormen erbracht werden; (b) die Leistungen und alle Liefergegenstände die Spezifikationen und Anforderungen in der Bestellung oder eine geltende Leistungsbeschreibung einhalten; und (c) der Lieferant alle Lizenzen und Zulassungen aufrechterhält, die für die Erbringung der Leistungen an Panduit erforderlich sind.

4.4.         Diese Gewährleistungen gelten zusätzlich zu allen anderen Gewährleistungen, die üblicherweise vom Lieferanten an seine Kunden gegeben werden und behalten nach Abnahme und Zahlung ihre Gültigkeit. Panduit ist berechtigt, die Gewährleistungen des Lieferanten an die Kunden von Panduit zu übertragen.

4.5.         Der Lieferant sichert zu und gewährleistet, dass er den Verhaltenskodex für Lieferanten von Panduit, dessen Bedingungen auf der Website www.panduit.com unter dem Reiter „Legal Information“ eingesehen werden können und der durch Bezugnahme hierin aufgenommen ist, einhalten wird.

 

5.         Qualitätsanforderungen.

5.1.         Auf Anfrage stimmt der Lieferant zu, jeder Chargenfertigung ein von einem bevollmächtigten Vertreter des Lieferanten unterzeichnetes Konformitätszertifikat („COC“) beizulegen, mit dem der Lieferant bescheinigt, dass die Produkte im Einklang mit allen geltenden Spezifikationen sind und dass Testberichte und andere Konformitätsnachweise mit den Spezifikationen vorliegen und von Panduit eingesehen werden können. [Bei Produkten, die an die Einrichtung Orland Park von Panduit in Illinois versandt werden, muss allen Sendungen von Produktionsmaterial eine COC beigelegt werden.]

5.2.         Wenn von Panduit gefordert, stimmt der Lieferant zu, jeder Sendung Materialzeugnisse und Daten von Vergleichstests (d. h. Analysenzertifikat) beizulegen.

5.3.         Der Lieferant stimmt zu, Panduit sechzig (60) Tage vor der Umsetzung von irgendwelchen Änderungen zu informieren, betreffend der Form, Tauglichkeit oder Funktion eines Produkts, Verfahrensänderungen oder Änderungen an den Geräten oder dem Produktionsstandort oder dem Material und/oder den Komponenten, die der Lieferant eingekauft hat und die in die Produkte, die im Rahmen dieses Vertrags an Panduit zu liefern sind, integriert, kombiniert oder gemischt werden.

5.4.         Der Lieferant stimmt zu, Produktionsteile, die gemäß dem neuen Verfahren hergestellt worden sind, nicht ohne die schriftliche Genehmigung von Panduit an Panduit zu verschicken.

 

6.         Gewährleistung für mangelhafte Produkte.

6.1.         Mangelhafte Produkte werden als Produkte definiert, die mangelhaft im Design, Material oder in der Ausführung sind oder die nicht den Spezifikationen entsprechen oder für den beabsichtigten Zweck nicht geeignet sind. Nach Erhalt der Nachricht von Panduit über mangelhafte Produkte wird der Lieferant im alleinigen Ermessen von Panduit, Panduit den Kaufpreis der mangelhaften Produkte erstatten oder gutschreiben, oder die mangelhaften Produkte kostenlos und zeitgerecht reparieren oder ersetzen. Zusätzlich zum Ersatz oder zur Erstattung des Kaufpreises der mangelhaften Produkte stimmt der Lieferant zu, dass er Panduit alle tatsächlichen und angemessenen Kosten und Ausgaben ersetzt, die diesem aufgrund der mangelhaften Produkte entstanden sind, einschließlich aber nicht beschränkt auf Rechtsanwaltshonorare und jegliche Kosten, die bei der Inspektion, Rückgabe, dem Eingang, Transport, der Sorgfalt und Obhut der mangelhaften Produkte sowie der Deinstallation der defekten und der Reinstallation der Ersatzprodukte entstanden sind. Panduit kann im alleinigen Ermessen vom Lieferant fordern, die Luftfrachtkosten für den Versand der Ersatzprodukte zu übernehmen, wenn dieser für die Erfüllung des Bedarfs des Kunden von Panduit erforderlich ist. Nach Benachrichtigung des Lieferanten über die mangelhaften Produkte kann Panduit alle ausstehenden Bestellungen sofort stornieren. Nach einer solchen Stornierung ist Panduit dem Lieferanten gegenüber nicht für Geldbeträge haftbar, die für die stornierten Bestellungen fällig sind, einschließlich der Kosten für fertiggestellte Produkte, unfertige Produkte oder Materialien, die bereits erworben worden sind oder für deren Erwerb ein Vertrag abgeschlossen worden ist. Wenn mangelhafte Produkte zur Analyse an den Lieferanten zurückgeschickt werden und die Mängel sich bestätigen, stimmt der Lieferant zu, die mangelhaften Produkte auf seine Kosten an einem für beide Parteien annehmbaren Datum und in Anwesenheit eines Vertreters von Panduit zu vernichten. Panduit behält sich das Recht vor, Beträge, die der Lieferant Panduit nach diesem Absatz schuldet, gegen ausstehende zukünftige Rechnungsbeträge aufzurechnen.

6.2.         Panduit wird den Lieferant über mangelhafte Produkte informieren und, nach Erhalt der Genehmigung des Lieferanten kann Panduit solche mangelhaften Produkte aussortieren/nacharbeiten, um den Produktionsfluss und das Kundenbedürfnis aufrechtzuerhalten. In solch einem Fall stimmt der Lieferant zu, Panduit alle angemessenen Arbeitskosten zuzüglich damit zusammenhängender Material- und Gerätekosten, die dem Aussortieren/Nacharbeiten durch Panduit zugeordnet werden können, zu zahlen. Panduit wird die Genehmigung zur Nacharbeitung vom Lieferant einholen. Der Lieferant erteilt die Genehmigung zum Nacharbeiten innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden an Panduit. Panduit wird die Nacharbeitungskosten von der nächsten, an den Lieferanten fälligen Zahlung abziehen.

 

 

7.         Entschädigung.

7.1.         Der Lieferant stimmt zu, dass er auf seine eigenen Kosten Panduit, Panduits Händler und die Endnutzer der Produkte und Dienstleistungen entschädigt, verteidigt und schadlos hält gegen alle Haftungen, Verluste oder Ausgaben, einschließlich der Kosten für die Beilegung und Rechtsanwaltshonorare, die aus einem Anspruch resultieren, dass Panduits Nutzung, Besitz oder Verkauf der Produkte und/oder Dienstleistungen gegen Urheberrechte, Patent- oder Handelsmarkenrechte verstößt oder eine widerrechtliche Aneignung von Geschäftsgeheimnissen darstellt. Die zuvor genannte Entschädigungsklausel gilt nicht, wenn Panduit das Design der Produkte gestellt hat und wenn dieses Design der Grund für den Verstoß gewesen ist.

7.2.         Der Lieferant stimmt zu, dass er Panduit, Panduits Händler und die Endnutzer der Produkte und Dienstleistungen verteidigt, schadlos hält und entschädigt gegen alle Haftungen, Verluste oder Ausgaben, einschließlich der Kosten für die Beilegung und Rechtsanwaltshonorare, die aus oder in Verbindung mit Ansprüchen Dritter oder Entschädigungsforderungen für Personenschäden oder Todesfälle, Sachschäden oder wirtschaftliche Verluste aufgrund von mangelhaften Produkten oder der fahrlässigen Durchführung von Leistungen durch den Lieferant, entstanden sind.

 

8.         Versicherung. Der Lieferant wird auf seine eigenen Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen (General or Public Liability Insurance, hiernach als „CGL“ bezeichnet) (einschließlich der Deckung für Produkte und abgeschlossene Vorgänge, Personenschäden und Persönlichkeitsverletzungen durch Werbung und Vertragshaftung) mit einer Mindestdeckung pro Schadensfall in Höhe von 2.000.000 USD; und einem allgemeinen Schadensersatzlimit in Höhe von 5.000.000 USD; einem Schadensersatzlimit für Produkte und abgeschlossene Vorgänge in Höhe von 2.000.000 USD und einem Schadensersatzlimit von 2.000.000 USD für Personenschäden und Persönlichkeitsverletzungen durch Werbung, schriftlich auf einem Schadensereignisformular festgehalten. Die CGL-Versicherungspolice muss einen Policenvermerk mit größtmöglicher Vertragserweiterung zur Mitversicherung der Händlerhaftpflicht zugunsten der „Panduit Corp., seiner verbundenen Unternehmen und Tochterunternehmen“ enthalten. Der Lieferant stimmt zu, für Produkte und abgeschlossene Vorgänge einen Haftpflichtversicherungsschutz für eine Dauer von mindestens zwei Jahren nach Lieferung der Produkte an Panduit abzuschließen. Die hierin festgelegten Grenzen der Versicherungsleistungen dürfen nicht durch Honorare oder Kosten in Verbindung mit der Verteidigung oder Bearbeitung von Ansprüchen, wie sie unter einer auslaufenden degressiven Abschreibung oder einer ähnlichen Policenart auftreten, reduziert oder eingeschränkt werden. Bei der Police darf es sich nicht um eine Police mit auslaufender degressiver Abschreibung oder um eine ähnliche Policenart handeln, sondern es muss eine Police mit Deckungsgrenzen sein, die nur durch Beträge, die für Ansprüche oder Verluste ausgezahlt werden, reduziert werden darf. Die CGL-Versicherungspolice muss den Mitversichertenstatus zugunsten der „Panduit Corp, seiner verbundenen Unternehmen und Tochterunternehmen“ enthalten. Der Lieferant muss außerdem den Policenvermerk mit größtmöglicher Vertragserweiterung zur Mitversicherung der Händlerhaftpflicht besonders bestätigen. Der Vermerk der Mitversicherten muss mindestens eine genauso breite Abdeckung haben wie die Gesamtdeckung, die gemäß (a) eines ISO-Formulars CG 2010 (Oktober 2010) Mitversicherung des US-Importeurs (additional insured endorsement); (b) eines ISO-Formulars CG 2037 (Oktober 2010) Mitversicherung des US-Importeurs (additional insured endorsement); und (c) eines ISO-Formulars CG 2015 (Juli 2004) Schadensersatz Mitversicherte, vorgesehen ist. Der Status als Mitversicherter ist auch auf Verteidigungskosten auszuweiten. Die CGL-Versicherungspolice muss bei Versicherern mit einer AM Best-Bewertung von A- oder besser und einer Bewertung der Kreditwürdigkeit von 7 oder besser abgeschlossen werden. Alle vom Lieferanten gehaltenen Policen müssen primär und beitragsfrei in Bezug auf eine von Panduit aufrechterhaltene Deckung sein. Des Weiteren stimmt der Lieferant zu, auf seine Rechte des Forderungsübergangs im Hinblick auf abgedeckte Ansprüche oder auf Ansprüche, die durch eine gültige und einlösbare Versicherung abgedeckt hätten sein sollen, einschließlich eventueller Selbstbehalte oder einer Selbstversicherung, die in dem Rahmen aufrechterhalten wird, zu verzichten. Die Deckungen und Deckungsgrenzen, auf die oben Bezug genommen wird, dürfen in keiner Weise die Haftung des Lieferanten gegenüber Panduit beschränken.

 

9.         Exportvorschriften.

9.1.  Der Lieferant gibt Panduit die Exportklassifikation aller von Panduit gekauften Produkte, Software und technischen Daten an, die aus den Commerce Control List-Klassifikationen unter den U.S. Export Administration Regulations („EAR“) (d. h. die geltende Export-Kontrollklassifikationsnummer oder die EAR99-Bezeichnung) oder einer anderen relevanten Exportklassifikation, die gemäß den Gesetzen und Vorschriften der relevanten ausländischen Regierungsstelle bestimmt wird, sowie die Angabe, ob diese Produkte im Sinne der EAR „Massenmarktprodukte“ sind, bestehen. Der Lieferant muss Panduit auf Anfrage auch Daten über die kryptografischen Eigenschaften und die Funktionalität aller von Panduit gekauften Produkte, Software und technischen Daten geben, was folgende Daten beinhaltet, nicht aber darauf beschränkt ist: Zweck der Kryptographie, Arten der verwendeten Algorithmen, Schlüssellängen und kryptographische Informationen Dritter, die in das Produkt eingebettet oder integriert sind. Zusätzlich muss der Lieferant auf Anfrage von Panduit die aktuellen zolltariflichen Einstufungscodes des harmonisierten Systems für jedes von Panduit gekauftes Produkt angeben. Wenn die Incoterms 2010 vorsehen, dass der Lieferant die erforderlichen Exportlizenzen einholt, muss der Lieferant alle für den Export der an Panduit verkauften Produkte erforderlichen Lizenzen beantragen. Der Lieferant wird Panduit auch das Ursprungszeugnis oder andere erforderliche Zeugnisse, im Rahmen des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens oder anderer geltenden internationalen, nationalen, regionalen oder lokalen Gesetze, Vorschriften oder Programme über Handelsvorlieben, falls zutreffend, bereitstellen.

9.2.  Der Lieferant ist entweder direkt oder indirekt verantwortlich für den Import und Export der an Panduit verkauften Produkte und muss sich bewusst sein, dass er alle geltenden Gesetze, die den internationalen Handel regeln, einhalten muss. Entsprechend wird vom Lieferant unter anderem erwartet, dass er akkurate Zollerklärungen erstellt, den Wert oder die Natur der Waren nicht in irgendeiner Weise falsch darstellt, wodurch eine Haftung für Panduit entstehen könnte, und dass er alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen einholt (oder bei der Einholung hilft).

9.2.1.     Falls die auf der Bestellung genannte Verkaufsbedingung Delivery Duty Paid („DDP“) gemäß Incoterms 2010 oder einer späteren Änderung der Incoterms ist, benachrichtigt der Lieferant Panduit schriftlich, wenn die Produkte einem Frachtführer zum Transport übergeben werden. Der Lieferant trägt alle Kosten des Transports, der Exportabfertigung vom Ursprungsort und der Importabfertigung in die Vereinigten Staaten oder einem anderen Importland als Bestimmungsort, einschließlich der Zahlung aller anfallenden Zölle, Gebühren, Steuern und Abgaben. Der Lieferant wird auf seine eigenen Kosten einen Mindestversicherungsschutz für den Transport und die Beförderung der Produkte von ihrem Ursprungsort zum Bestimmungsort abschließen, und die Versicherungspolice benennt Panduit als Mitversicherten. Des Weiteren geht das Eigentum an den Waren nach der zeitgerechten Lieferung der Waren zum Bestimmungsort an Panduit über. Für Importe in die Vereinigten Staaten muss der Lieferant Panduit auf Anfrage auch Kopien der summarischen Eingangsmeldung (CBP Formular 7501 Entry Summary) und des Formulars Eingang/sofortige Lieferung (CBP Formular 3461 Entry/Immediate Delivery) vorlegen.

 

10.      Vertrauliche Informationen.

10.1.      Definition der Vertraulichen Informationen. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Bedingungen bezeichnet: (a) die Bedingungen der entsprechenden Bestellung und (b) alle von Panduit dem Lieferant gegenüber im Bezug auf die Geschäfte, Produkte und Technologie von Panduit offengelegten Informationen und Materialien.

10.2.      Zulässige Nutzung der Vertraulichen Informationen. Der Lieferant wird: (a) die Vertraulichen Informationen nur für die Erfüllung der Pflichten des Lieferanten im Rahmen der entsprechenden Bestellung verwenden und (b) dieselbe Sorgfalt bei den Vertraulichen Informationen von Panduit wie bei seinen eigenen vertraulichen Informationen, mindestens aber einen angemessenen Sorgfaltsstandard anlegen. Der Lieferant wird die Vertraulichen Informationen nicht Dritten gegenüber offenlegen, mit Ausnahme seines Führungspersonals, der Direktoren, des Geschäftsführers und der Mitarbeiter und zugelassenen Auftragnehmer (zusammen als die „Autorisierten Parteien“ bezeichnet), und einzig allein in dem erforderlichen Umfang, damit diese dem Lieferant bei der Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen der entsprechenden Bestellung helfen können. Der Lieferant stimmt zu, dass er vor Offenlegung der Vertraulichen Informationen an eine Autorisierte Partei diese Autorisierte Partei über die vertrauliche Natur der Vertraulichen Informationen informiert und sicherstellt, dass die betreffende Partei eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben hat, die nicht weniger einschränkend ist als die Bedingungen die hierin enthalten sind.

10.3.    Ausnahmen. Vertrauliche Informationen umfassen nicht die Informationen, die: (a) der Öffentlichkeit allgemein zugängig sind ohne dass ein Verschulden des Lieferanten vorliegt; (b) vor deren Offenlegung dem Lieferanten gegenüber auf nicht vertraulicher Basis verfügbar waren; (c) dem Lieferanten auf nicht vertraulicher Basis von einer anderen Quelle als Panduit zur Verfügung gestellt worden sind, wenn diese andere Quelle nach bestem Wissen des Lieferanten keiner Vertraulichkeitsverpflichtung Panduit gegenüber unterliegt; oder (d) unabhängig vom Lieferant ohne Bezugnahme auf die Vertraulichen Informationen entwickelt worden sind, wenn der Lieferant die Entwicklung solcher Informationen mit schriftlichen Unterlagen belegen kann.

10.4.    Billigkeitsrechtlicher Rechtsbehelf. Der Lieferant erkennt an, dass wenn er oder einer seiner bevollmächtigten Parteien es versäumt, eine ihrer Verpflichtungen hinsichtlich der Verschwiegenheit im Rahmen dieses Vertrags zu erfüllen, Panduit sofortigen, irreparablen Schaden erleiden kann, für den eine Geldstrafe nicht angemessen sein mag. Der Lieferant stimmt zu, dass Panduit zusätzlich zu allen anderen kraft Gesetz oder billigkeitsrechtlich Panduit zustehenden Rechtsbehelfen, auch eine Klage auf Unterlassung im Rahmen dieses Vertrags einreichen kann.

 

11.      Keine Agentur/Partnerschaft/Nicht-Exklusivität. Mit keinem Wortlaut in diesen Bedingungen wird beabsichtigt eine Partnerschaft, Vertriebsgesellschaft, Agentur, Arbeitgeber-Arbeitnehmer- oder Arbeitsgemeinschaftsbeziehung zwischen den Parteien zu schaffen, und der Vertrag darf auch nicht so ausgelegt werden. Die Parteien sind selbstständige Auftragnehmer. Diese Bedingungen schaffen keine exklusive Beziehung zwischen den Parteien.

 

12.      Abtretung. Diese Bedingungen sind verbindlich und zugunsten von Panduit, dem Lieferanten und seinen Rechtsnachfolgern und zugelassenen Zessionaren wirksam. Der Lieferant darf seine Pflichten im Rahmen von Panduits Bestellung weder ganz noch in Teilen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Panduit abtreten, delegieren oder per Unterauftrag vergeben. Jeder Versuch, dies ohne Zustimmung zu tun, ist null und nichtig. Falls die Pflichten im Rahmen der Bestellung ordnungsgemäß abgetreten werden, sind diese Bedingungen verbindlich für die Vertragsparteien hierzu und zugunsten der Parteien hierzu und deren Vertretern, Rechtsnachfolgern und Zessionaren wirksam.

 

13.      Herrschendes Recht, Gerichtsstand und Sprache. Diese Bedingungen und die Rechte und Pflichten der Parteien unterliegen nicht den Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG) oder des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verjährungsfrist im internationalen Warenkauf (United Nations Convention on the Limitation Period in the International Sale of Goods), in der jeweils gültigen Form, vielmehr unterliegen die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen dieser Bedingungen dem Recht des Staates Illinois einschließlich seiner Bestimmungen des Einheitlichen Handelsgesetzes, unter Ausschluss der Regeln des Kollisionsrechts der Bestimmungen desselben. Jede Streitigkeit oder jeder Anspruch, die/der aus diesen Bedingungen entsteht, wird vor dem Bezirksgericht von Cook County, Illinois, oder dem Bundesbezirksgericht für den Nördlichen Distrikt von Illinois angehört. Die offizielle Sprache dieser Bedingungen ist Englisch.

 

14.      Gesamte Vereinbarung und Änderung. Wenn keine schriftliche Vereinbarung von den Parteien in Bezug auf Panduits Einkäufe vom Lieferanten abgeschlossen worden ist, stellen diese Bedingungen und Panduits Bestellung zusammen die gesamte Vereinbarung der Parteien zur Abdeckung der vom Lieferanten an Panduit gelieferten Produkte dar. Diese Bedingungen ersetzen alle anderen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien im Hinblick auf den Einkauf von Produkten oder Dienstleistungen gemäß Panduits Bestellung. Der Lieferant und Panduit können diese Bedingungen nur mit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, die von beiden Parteien unterschrieben ist, ändern.